Die neue Finanzordnung des ESV Lok Adorf!


1. Beiträge

    Die Jahresbeiträge betragen durchschnittlich für:
    a) Erwachsene 40,00 - 80,00 Euro
       - Betrag wird von jeder Abteilung selbst festgelegt -
    b) Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 20,00 - 30,00 Euro
    c) Jugendliche ab 16 Jahre und Lehrlinge 30,00 - 40,00 Euro

    Die Beitäge werden als Jahresbeiträge bis 31 Mai kassiert.
    Bis zum oben genannten Termin werden an den Hauptkassierer folgende
    Beiträge abgeführt:

    a) Erwachsene                = 40,00 Euro
    b) Lehrlinge, Jugendliche = 15,00 Euro
    c) Kinder                       = 10,00 Euro

    Darüber hinausgehende Beiträge verbleiben in den Abteilungen.
    Diese dienen zur Finanzierung der Ausgaben (Fahrtkosten, Startgelder,
    usw.) der Abteilungen.
    Eine Rechnungslegung ist erforderlich. Eine Prüfung der Finanzen durch
    den Vorstand ist jederzeit möglich, diese muß nicht angekündigt
    werden und erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung des
    Vorsitzenden.
    Jede Abteilung hat per 30. Juni und per 31. Dezember eine Abrechnung
    mit dem Hauptkassierer vorzunehmen. Sollten Sportler in mehrere Abteilungen
    Mitglied sein, wird der jeweilige Grundbeitrag nur einmal
    erhoben. Werden in Abteilungen höhere Beiträge verlangt,
    ist jeweils die Differenz zu zahlen.
    Fördernde Mitglieder zahlen einen Jahresbeitag von mindestens 10,00 Euro.

    Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am Anfang des Kalenderjahres
    oder mit Eintritt des Mitgliedes in den Verein sofort fällig.

    Der bereits gezahlte Beitrag kann auch dann nicht zurückgefordert
    werden, wenn die Mitgliedschaft, aus welchem Grund auch immer,
    innerhalb der Beitragsperiode (Kalenderjahr) endet.

2. Aufnahmegebühr

    Die Aufnahmegebühr beträgt für:
    a) Erwachsene 5,00 Euro
    b) Jugendliche ab 16 Jahre und Lehrlinge 4,00 Euro
    c) Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 3,00 Euro
    Die Aufnahmegeühr wird an den Hauptkassierer abgeführt.

3. Fahrtkosten

    Sonstige Ausgaben (Trainingslager, Übernachtungen, Sportgeräte,
    Lizensgebühren, usw. ) die nicht aus der Abteilungskasse getrage werden,
    müssen durch den Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Hauptkassierer
    je nach Finanzlage des Vereines genehmigt werden.
    In Abwesenheit des Vorsitzenden entscheidet der 1. Stellvertreter und
    der Hauptkassierer gemeinsam.

Hier gibt es noch die Druckversion unserer Finanzordnung.